Infos für Veranstalter

Kurt Wagner Musiker/Alleinunterhalter die Bühne sieht immer anders aus, hier ein Beispiel
Fertiges Bühnenbild
  • Veranstalter kann eine einzelne Person, ein Verein, ein Lokalbesitzer oder sonst eine natürliche oder juristische Person sein, die für mich als Auftraggeber/Ansprechpartner fungiert bzw. die mich als Musiker/Dienstleister beauftragt. 
  • In meinem Fall ist der Veranstalter/in der/die Person/en die mich als Musiker/Dienstleister bucht/engagiert.
  • Die Bühne oder Auftrittsfläche sollte eine Mindestgröße von 2 x 2 Meter haben.
  • Für Auftritte im Freien "Open Air" benötige ich mindestens 3x3 Meter Bühnenfläche (eigenes Faltzelt).
  • Für Licht- u. Gesangsanlage wird ein sicherer Stromanschluss (230V/16A), oder ein Kraftstromanschluss (400 Volt) benötigt.
  • Bei Bedarf kann auch ein weiterer Raum bzw. der Außenbereich (z.B. Gastgartenbereich) mit einem Lautsprecher beschallt werden.
  • Aufbauzeit und Soundcheck dauern ca. 1-3 Stunden und sind im Preis für die Livemusik bereits enthalten.
  • Alkoholfreie Getränke und eine Hauptspeise werden üblicherweise vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
  • Für Ansprachen und Ankündigungen steht ein Funkmikrofon jederzeit zur Verfügung.
  • Spiele für Hochzeiten und Geburtstage findet ihr hier.
  • An den Tischen der Gäste werden (falls erwünscht) Musikwunschkarten "Sie wünschen wir Spielen" verteilt.
  • Auf Wunsch stelle ich Ihnen gerne A3-Plakate zur Verfügung, diese werden dann zeitgerecht per Post zugesandt.
  • Für die Aufführungsgenehmigung bei der AKM ist der Veranstalter verantwortlich, nicht der Musiker.
  • Nach dem Auftritt kann ich euch auf Wunsch eine Liste der gespielten Lieder für die Aufführungsgenehmigung bei der AKM zusenden.
  • Gemäß § 6 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird bei Ausstellung einer Honorarnote (Rechnung) keine Umsatzsteuer berechnet.

 

Alle weiteren Informationen entnehmen sie bitte dem Engagementvertrag.

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