was passiert, wenn wir deinen auftritt stornieren müssen?

  • Ich  hoffe natürlich, dass es keinen Grund gibt, einen bereits gebuchten Auftritt stornieren zu müssen!
  • Im Falle einer Stornierung ohne driftigen Grund seitens des Veranstalters muss ich, wie bei allen Dienstleistungen üblich, eine Entschädigungszahlung (Pönale) verrechnen, da ich ab dem Tag der Buchung den Termin freihalte und andere Auftrittsmöglichkeiten ablehne. 
  • Die Entschädigungszahlung (Pönale) entspricht 50 % der vereinbarten Gage ohne Anfahrtskosten, in meinem Fall ein Pauschalbetrag von € 150,-
  • Darf ein Auftritt/Event aufgrund der Covid19 Regelung nicht stattfinden wird keine Entschädigungszahlung (Pönale) berechnet.

Gründe für die stornierung eines auftritt´s ohne pönale

  • Höhere Gewalt, Hochwasser, Stürme, Dauerregen z.B. bei Open Air Auftritten. 
  • Ein Todesfall 
  • Wenn bei Hochzeiten Braut oder Bräutigam doch nicht Heiraten wollen. 
  • Schwere Erkrankung, oder Unfall 

Weitere Infos unter: Warum ein Engagementvertrag?